Schmidt: Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen

Veröffentlicht am 05.07.2018 in Aktuelle Meldung
Uwe Schmidt Bundestagskandidat

Zum Beschluss der Landesgruppen Niedersachsen und Bremen der SPD-Bundestagsfraktion über die Abschaffung der Doppelverbeitragung bei den Betriebsrenten erklärt der Bundestagsabgeordnete für Bremen II-Bremerhaven, Uwe Schmidt:

 

„Die Abschaffung der Doppelverbeitragung für alle Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten ist dringend notwendig. Nur so wird es uns gelingen, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver und gerechter zu machen“, sagt Uwe Schmidt, Mitglied der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen in der SPD-Bundestagsfraktion.

 

Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. „Diese Doppelverbeitragung ist ungerecht und macht die Betriebsrente für viele schlichtweg unattraktiv“, so Schmidt weiter.

 

„Genau wie bei den gesetzlichen Renten muss auch für Betriebsrenten gelten, dass nur der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben wird. Angesichts der guten gesamtwirtschaftlichen Lage, der zu erwartenden Mehreinnahmen der Krankenkassen durch die verbesserte Mütterrente und die Reform der Erwerbsminderungsrente ist das auch finanzierbar“, erklärt Schmidt.

 

Die Landesgruppen Niedersachsen/Bremen fordern in ihrem Beschluss zudem, dass bis zur endgültigen Abschaffung der Doppelverbeitragung zunächst ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden könne. Aktuell wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den kompletten Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden – eine Entlastung vor allem für Betriebsrenten, die nur geringfügig über der Freigrenze liegen.

 

 
 

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