Aktuelle Stunde der Bremischen Bürgerschaft
Am 12. November 1918 erhielten Frauen in Deutschland zum ersten Mal das aktive und passive Wahlrecht. „Was damals eine politische Sensation war, jährt sich nun zum 90. Mal. Frauen haben jahrzehntelang um ihre staatsbürgerliche Gleichstellung gekämpft. Als einzige Partei unterstütze die SPD damals diesen Kampf, der schließlich dazu führte, dass die Sozialdemokraten in ihrem Erfurter Grundsatzprogramm 1891 unter anderem die Forderung nach einem Frauenwahlrecht und nach der rechtlichen Gleichstellung der Frau beschlossen“, so die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses, Ursula Arnold-Cramer.